Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Vorbemerkung

Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer Verkäufe und Lieferungen sowie unserer sonstigen Rechtsgeschäfte im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes. Sie gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen an Kaufleute oder ihnen gleichzusetzende Besteller.

Abweichenden Bedingungen des Geschäftspartners wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nach dem Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Mit der Erteilung des Auftrages bzw. dem Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

2. Angebote und Aufträge

Unsere Angebote sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Alle von Vertretern übermittelten Geschäfte und Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Wird unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche (Datum des Poststempels) widersprochen, gilt der Auftrag auch ohne schriftliche Bestätigung des Kunden als erteilt. Ein Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist nicht möglich.

3. Preise und Zahlungen

Unsere Rechnungen sind mangels anders lautender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zahlbar wie folgt:

Innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto,
innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse.

Die Erstlieferung erfolgt gegen Nachnahme unter Abzug von 3% Skonto. Die Nachnahmegebühr geht zu Lasten des Empfängers. Sie kann durch Vorauszahlung umgangen werden.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Soll-Zinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel werden nur, wenn diskontfähig, zu Privatdiskont und auf Nebenplätzen auch gegen Erstattung der Einziehungskosten in Zahlung genommen, ohne Verbindlichkeit unsererseits für rechtzeitige Vorlegung, und auch stets nur zahlungshalber.

Treten Ereignisse ein, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir sofortige Zahlung unserer gesamten Forderungen verlangen. Wir sind berechtigt, in unserem Besitz befindliche Wechsel und Schecks zur zusätzlichen Sicherung einzubehalten und bei Fälligkeit vorzulegen.

4. Versand- und Lieferpflichten

Der Versand erfolgt ab Lager Fulda. Ab € 500,- Netto-Warenwert liefern wir im Inland frei Haus. Für Sendungen mit einem geringeren Wert erheben wir eine Kostenbeteiligung von € 10,-. Bei Sendungen ins Ausland liefern wir bei einem Netto-Warenwert von € 500,- frei Grenze.

Unsere Frei-Haus-Lieferungen sind als Serviceleistung zu verstehen. Sie bedeuten keine Übernahme der Verantwortung für Transportschäden. Die Ware reist ab unserem Lager auf Gefahr des Bestellers. Sofern dieser keine Vorgaben macht, behält sich die Fa. Nevobad die Auswahl des Frachtweges vor, nach bestem Ermessen und ohne irgendwelche Verpflichtungen für billigste Verfrachtung.

Wir sind bemüht, so rasch wie möglich zu liefern, geben Lieferzeiten und Termine jedoch nur annähernd und unverbindlich an, es sei denn, dass wir Sie ausdrücklich schriftlich und verbindlich zugesagt haben. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn unvorhersehbare Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, ihrer Einhaltung nachweislich entgegenstehen. In diesem Fall kann der Besteller nach Fristablauf eine Nachfrist von vier Wochen setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, auch soweit es sich um Folgeschäden handelt.

5. Gewährleistung

Nach §377 HGB hat der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, werden wir von jeder Haftung frei. Im Übrigen verjähren alle Gewährleistungsansprüche innerhalb 24 Monaten nach Lieferung.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Benutzer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.

Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die notwendige Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten. Alle weiteren Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, aus welchem Rechtsgrunde auch immer.

Alle von uns gegebenen Abbildungen und Maße sind unverbindlich, Modellabweichungen aus fabrikationstechnischen Gründen sind vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten vor, einschließlich solcher aus dem Kontokorrentsaldo.

Stellen wir Material durch Lieferung Dritter bei, so erwerben wir daran nach Maßgabe der mit dem Dritten getroffenen Vereinbarung Eigentum. Der Besteller hat erforderlichenfalls beim Erwerb des Eigentums durch uns dadurch mitzuwirken, dass er das beigestellte Material gemäß Ziffer 3 für uns in Verwahrung nimmt.

Der Besteller hat das Material und die daraus hergestellten Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren, zu warten, zu pflegen, soweit wirtschaftlich vertretbar getrennt von eigenen Beständen zu lagern, als unser Eigentum deutlich zu bezeichnen und als solches in seinen Geschäftsbüchern nachzuweisen. Die Vergütung für die Verwahrung des bereitgestellten Materials ist im vereinbarten Preis enthalten.

Geht unser Eigentum an dem Material durch Verarbeitung oder Umbildung unter, so sind wir Hersteller der neuen Sache im Sinne des §950 BGB. Der Besteller stellt die neue Sache für uns her. Hat eine Verbindung oder Vermischung des beigestellten Materials mit Sachen des Bestellers zur Folge, dass wir das Eigentum verlieren oder lediglich Miteigentum erwerben, so besteht Einvernehmen, dass das Eigentum oder Miteigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache auf uns übergeht. Die Übergabe wird durch das Verwahrungsverhältnis lt. Ziffer 3 ersetzt.

Der Besteller hat uns von Beschlagnahmungen und Pfändungen des Materials, die trotz Ziffer 3 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt worden sind, unverzüglich zu benachrichtigen und uns eine Abschrift der Pfändungsniederschrift zu übersenden. Zugleich hat er den Pfändungsgläubiger über unser Eigentum zu unterrichten. Alle uns durch die Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Die Rückgabe von Artikeln bedarf einer besonderen Vereinbarung. Im Falle einer Rückname von Waren berechnen wir eine Gebühr von 20%.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrage aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht gültig zu machen.

8. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechselklagen, ist für Vollkaufleute (unser Geschäftssitz) Fulda, oder nach unserer Wahl der Wohnsitz des Bestellers, ersteres gilt darüber hinaus stets für das Mahnverfahren.

Nevobad Vertriebs-GmbH, Sitz: Fulda,
Geschäftsführer: Wilhelm Vollmer
Leipziger-Str. 145, 36037 Fulda
Telefon +49 (0)661 8338-0, Telefax +49 (0)661 8338-100

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