Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
der
NEVOBAD Vertriebs-GmbH
Paul-Klee-Str. 60
36041 Fulda
Deutschland
– nachfolgend „NEVOBAD“ oder „Verkäufer“ genannt –
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren zwischen NEVOBAD und ihren Kunden.
1.2 Kunde im Sinne dieser Bedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass NEVOBAD erneut auf sie hinweisen muss.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn NEVOBAD ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen NEVOBAD und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote von NEVOBAD sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.
2.2 Die Darstellung von Produkten auf Internetseiten, in Katalogen, Preislisten, Prospekten oder sonstigen Verkaufsunterlagen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.3 Bei einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von NEVOBAD, durch Versand der Ware oder durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung zustande.
Für Bestellungen über einen von NEVOBAD betriebenen Online-Shop gelten ergänzend die dort im Bestellprozess angegebenen Informationen zum Vertragsschluss.
2.4 Bei projektbezogenen Bestellungen kann NEVOBAD den Vertragsschluss insbesondere von einer technischen Klärung, einer Freigabe durch den Kunden oder einer vereinbarten Anzahlung abhängig machen.
2.5 Änderungen oder Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags bedürfen der Zustimmung von NEVOBAD. Hierdurch entstehende Mehrkosten sowie Auswirkungen auf vereinbarte Lieferzeiten werden dem Kunden mitgeteilt.
3. Produktbeschreibungen, technische Angaben und Abbildungen
3.1 Maßgeblich für Art, Beschaffenheit und Umfang der Lieferung sind die vereinbarten Produktspezifikationen sowie die Auftragsbestätigung von NEVOBAD.
3.2 Abbildungen, Zeichnungen, Renderings, Muster, Farbabbildungen und sonstige Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Insbesondere können Farben und Oberflächen aufgrund von Bildschirmdarstellung, Lichtverhältnissen, Materialeigenschaften und produktionsbedingten Einflüssen geringfügig von der tatsächlichen Ware abweichen.
3.3 Technisch notwendige oder handelsübliche geringfügige Abweichungen von Abmessungen, Oberflächen, Farben oder Ausführungen bleiben gegenüber Unternehmern vorbehalten, soweit hierdurch die vereinbarte Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3.4 Vom Kunden ausdrücklich vorgegebene und von NEVOBAD bestätigte Maße, Anschlüsse, Oberflächen, Farben oder sonstige Eigenschaften sind Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, vor Bestellung bzw. Freigabe die für sein Projekt maßgeblichen Maße, Anschlüsse, Einbausituationen und technischen Voraussetzungen zu prüfen oder durch geeignete Fachunternehmen prüfen zu lassen.
4. Preise und Versandkosten
4.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
4.2 Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder den Angaben im Online-Shop berechnet.
4.4 Bei Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Steuern, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben entstehen. Soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Preises sind, trägt sie der Kunde.
5. Zahlungsbedingungen und Anzahlungen
5.1 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnung.
5.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 NEVOBAD kann insbesondere bei Sonderbestellungen, individuell konfigurierten Produkten und Projektaufträgen eine Anzahlung verlangen.
Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, kann bei entsprechenden Aufträgen folgende Zahlungsweise vereinbart werden:
50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung,
50 % vor Versand bzw. nach Mitteilung der Versandbereitschaft.
5.4 Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, beginnt eine angegebene Produktions- oder Lieferfrist grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung sowie nach vollständiger technischer Klärung und gegebenenfalls erforderlicher Freigabe durch den Kunden.
5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern ist NEVOBAD außerdem berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale sowie einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
5.6 Werden NEVOBAD nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden rechtfertigen, kann NEVOBAD im gesetzlich zulässigen Umfang noch ausstehende Lieferungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
6. Sonderbestellungen und individuell angefertigte Waren
6.1 Als Sonderbestellungen gelten insbesondere Waren, die
• speziell für den Kunden bestellt oder beschafft werden,
• nach kundenspezifischen Vorgaben hergestellt oder verändert werden,
• in einer kundenspezifischen Farbe, RAL-Farbe oder Oberfläche hergestellt werden,
• Sondermaße oder besondere Bohrungen aufweisen,
• mit kundenspezifischen Armaturen, Anschlüssen oder technischen Ausstattungen versehen werden oder
• aufgrund der konkreten Kundenspezifikation nicht oder nur mit erheblichem Aufwand anderweitig veräußert werden können.
6.2 Hierzu können insbesondere individuell konfigurierte Fußbecken, Armbecken, Badewannen, Waschbecken, Armaturen, Sonderoberflächen und projektbezogen gefertigte Produkte gehören.
6.3 Bei Unternehmern können Sonderbestellungen nach Vertragsschluss nur mit Zustimmung von NEVOBAD geändert oder storniert werden. NEVOBAD kann die Zustimmung von der Erstattung der bis dahin entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten abhängig machen.
6.4 Für Verbraucher gelten hinsichtlich einer Stornierung vor Lieferung die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Fernabsatzverträgen besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, richtet sich nach der konkreten Bestellung. NEVOBAD informiert den Verbraucher vor Vertragsschluss, wenn für die konkret bestellte Ware kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
7. Lieferzeiten
7.1 Angegebene Liefer- und Produktionszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
7.2 Bei projektbezogenen oder kundenspezifischen Bestellungen beginnt eine Lieferfrist erst, wenn
• sämtliche technischen Fragen geklärt sind,
• erforderliche Zeichnungen oder Spezifikationen freigegeben wurden,
• vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind und
• erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden erfolgt sind.
7.3 Ereignisse, die NEVOBAD trotz angemessener Sorgfalt nicht zu vertreten hat und die die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. Hierzu können insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Transportstörungen oder unvorhersehbare Produktions- oder Lieferausfälle bei Vorlieferanten gehören.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
7.4 Teillieferungen sind gegenüber Unternehmern zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und der Vertragszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Gegenüber Verbrauchern erfolgen Teillieferungen nur, soweit dies vereinbart wurde oder für den Verbraucher zumutbar ist und ihm hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.
8. Versand und Gefahrübergang
8.1 Verbraucher
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über.
Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher selbst einen Beförderer mit dem Transport beauftragt hat, ohne dass NEVOBAD diesen zuvor benannt hat.
8.2 Unternehmer
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Versendung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
8.3 Sofern keine bestimmte Versandart vereinbart wurde, wählt NEVOBAD Versandart und Beförderungsunternehmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
9. Transportschäden
9.1 Verbraucher werden gebeten, offensichtlich beschädigte Sendungen möglichst unmittelbar beim Zusteller zu reklamieren und NEVOBAD über den Transportschaden zu informieren.
Die Unterlassung einer solchen Meldung führt nicht zum Verlust der gesetzlichen Rechte des Verbrauchers.
9.2 Unternehmer haben die Ware nach Maßgabe von § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel einschließlich erkennbarer Transportschäden unverzüglich anzuzeigen, sofern der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Verbraucher
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von NEVOBAD.
10.2 Unternehmer
Gegenüber Unternehmern behält sich NEVOBAD das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe der offenen Forderungen von NEVOBAD an NEVOBAD ab. NEVOBAD nimmt diese Abtretung an.
Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. NEVOBAD wird die Einziehungsermächtigung grundsätzlich nur widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. Soweit NEVOBAD hierdurch Miteigentum erwirbt, erfolgt dies im Verhältnis des Rechnungswertes der von NEVOBAD gelieferten Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
NEVOBAD wird Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers freigeben, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
11. Gesetzliche Mängelrechte
11.1 Verbraucher
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Insbesondere werden die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und gegebenenfalls Schadensersatz durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
11.2 Unternehmer
Ist der Kunde Kaufmann und der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
Offene Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
11.3 NEVOBAD ist Gelegenheit zu geben, einen geltend gemachten Mangel zu prüfen und eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung vorzunehmen.
11.4 Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte können Mängelansprüche ausschließen, soweit hierdurch der Mangel verursacht oder eine ordnungsgemäße Prüfung oder Nacherfüllung unzumutbar erschwert wurde. Dies gilt nicht für berechtigte Maßnahmen zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden.
12. Keine Mängel bei unsachgemäßer Verwendung
Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Schaden insbesondere verursacht wurde durch
• unsachgemäße Montage oder Installation,
• Nichtbeachtung von Montage-, Pflege- oder Bedienungsanleitungen,
• Verwendung ungeeigneter Reinigungs- oder Pflegemittel,
• mechanische Beschädigung,
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung,
• Veränderungen am Produkt durch den Kunden oder Dritte,
• ungeeignete Wasserqualität oder sonstige äußere chemische, elektrochemische oder elektrische Einwirkungen,
sofern diese Umstände für den geltend gemachten Schaden ursächlich sind und NEVOBAD den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat.
Gesetzliche Mängelrechte wegen eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangels bleiben unberührt.
13. Aus- und Einbaukosten
Soweit im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung Aus- und Einbaukosten zu ersetzen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Dies gilt insbesondere für Waren, die entsprechend ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurden.
14. Freiwillige Warenrücknahme
14.1 Die nachfolgenden Bestimmungen betreffen ausschließlich freiwillige Rücknahmen außerhalb gesetzlicher Widerrufs-, Rücktritts- oder Mängelrechte.
14.2 Eine freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung von NEVOBAD.
14.3 Gegenüber Unternehmern kann NEVOBAD für die freiwillige Rücknahme handelsüblicher, unbenutzter und wiederverkaufsfähiger Ware eine Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungspauschale von bis zu 20 % des Netto-Warenwertes vereinbaren.
14.4 Sonderbestellungen, kundenspezifisch beschaffte oder gefertigte Produkte, Sonderfarben, Sonderoberflächen und bereits montierte oder benutzte Waren sind grundsätzlich von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
15. Haftung
15.1 NEVOBAD haftet unbeschränkt
• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
• soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde und
• soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet NEVOBAD auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NEVOBAD.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
16.1 Verbraucher können mit Gegenforderungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
16.2 Unternehmer können gegen Forderungen von NEVOBAD nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
16.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Unternehmer nur befugt, soweit ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
17. Widerrufsrecht für Verbraucher
17.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
17.2 Über Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen des Widerrufs informiert NEVOBAD Verbraucher gesondert in der Widerrufsbelehrung.
17.3 Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dies kann insbesondere bei individuell nach Kundenvorgaben gefertigten Produkten, Sondermaßen, kundenspezifischen Bohrungen, individuellen Farbausführungen oder speziell nach Kundenvorgaben zusammengestellten Produkten der Fall sein.
NEVOBAD informiert den Verbraucher vor Vertragsschluss, sofern bei der konkret bestellten Ware kein Widerrufsrecht besteht.
18. Montage und Installation
18.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Kaufvertrag keine Montage oder Installation der gelieferten Produkte.
18.2 Sanitärtechnische und elektrische Produkte sind entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und technischen Anforderungen sowie den Herstellerangaben zu installieren.
Soweit die Installation Fachkenntnisse voraussetzt oder gesetzlich einem Fachunternehmen vorbehalten ist, hat die Montage durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte zu erfolgen.
18.3 Bauseitige Voraussetzungen, insbesondere Wasseranschlüsse, Abwasseranschlüsse, elektrische Anschlüsse, Abdichtungen, Tragfähigkeit und sonstige bauliche Voraussetzungen, liegen außerhalb des Leistungsumfangs von NEVOBAD, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
19. Schutzrechte und Planungsunterlagen
Von NEVOBAD oder deren Lieferanten zur Verfügung gestellte Zeichnungen, technische Unterlagen, Produktdarstellungen, Renderings und sonstige geschützte Inhalte dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bzw. einer ausdrücklich eingeräumten Nutzungserlaubnis verwendet werden.
20. Rechtswahl
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
20.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
21. Gerichtsstand
21.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Fulda Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.
NEVOBAD bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
21.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
22. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
NEVOBAD Vertriebs-GmbH
Paul-Klee-Str. 60
36041 Fulda
Deutschland
